Oft wird das Arbeitsrecht gar nicht wahrgenommen. Der Austausch der gegenseitigen Leistungen - Arbeit gegen Entgelt - verläuft störungsfrei.
Was aber ist, wenn im Arbeitsverhältnis Konflikte auftreten oder die Arbeitsleistung nicht mehr benötigt wird? Dann stellt sich die Frage nach Rechten und Pflichten.
Wo ist was geregelt?
Welche Vorgehensweise ist die richtige?
Soll das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden oder geht es um die Beendigung?
Was hat Kündigungsschutz zur Folge?
Wenn es die Arbeitsvertragsparteien nicht oder nicht genau wissen, dann ist Beratung erforderlich. Am besten dort, wo die Befassung mit dem Recht der Arbeit absoluter Schwerpunkt anwaltlicher Tätigkeit ist. Hier ist auch die Kenntnis der Rechtsprechung vorhanden, die für die Lösung von Problemen oder deren Vermeidung von erheblicher Bedeutung sein kann.
Bei Auseinandersetzungen ist mein voller Einsatz für die Interessen des Mandanten selbstverständlich, egal, ob eine außergerichtliche Einigung angestrebt wird oder sich ein Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht nicht vermeiden lässt.